Stiftungsrat
Der Stiftungsrat führt als das oberste strategische Leitungsorgan die Stiftung und vertritt sie gegen aussen. Er sorgt für eine effiziente und wirksame Umsetzung des Stiftungszwecks. Der Stiftungsrat hat alle Kompetenzen, die nicht durch Stiftungsstatut, Reglemente und Gesetz einem anderen Organ ausdrücklich übertragen sind. Er trägt die Oberverantwortung für die Verwaltung und Verwendung der Stiftungsmittel. Der Stiftungsrat kooptiert sich selbst. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich.
Mitglieder:
- Anja Oswald, Dr. med., Präsidentin, Delegierte der GGG
- Rainer Borer, Ressort Infrastruktur
- Andreas Cueni, Vizepräsident, Ressort Fundraising/Kommunikation
- Tobias Derfuss, Prof. Dr., Ressort Medizin
- Christoph Jäggin, Dr. med.vet., Ressort Pferde
- Wolfgang Lehr, Patientenvertreter
- Sibylle Müller, Vizepräsidentin, Ressort Therapien
Ehrenmitglieder:
- Rolf Huck, Ehrenpräsident
- Ludwig Kappos, Prof.Dr.med.